Österreichisches Bundesland erlaubt Automaten-Glücksspiel ab 2012
Hatte vor einigen Wochen Wien noch das kleine Glücksspiel ab 2015 verboten, so geht das österreichische Bundesland Burgenland einen anderen Weg: Es holt das sogenannte Kleine Glücksspiel aus der Illegalität hervor und legalisiert es ab 2012.
Unter dem Kleinen Glücksspiel versteht man in Österreich Spielautomaten, die einen begrenzten Einsatz und einen begrenzten Gewinn haben (Einsatz maximal 1 bzw. 10 Euro je nach Standort des Automaten, und Auszahlung bis maximal 10.000 Euro). Bisher ist es nur in einigen Bundesländern erlaubt und Wien wird die Lizenzen, die für das Aufstellen dieser Glücksspielautomaten notwendig sind, ab 2015 nicht mehr verlängern.
Das Burgenland sah aber den Vorteil der Steuereinnahmen, die dem klammen Land helfen würden. Denn bisher gibt es ca. 700-800 illegaler Spielautomaten in dem Land, die nach dem Gesetz auf 236 lizenzierte Spielautomaten sinken sollen, die dann mit der Glücksspielsteuer besteuert werden. Das Burgenland erhofft sich Steuermehreinnahmen von fast 2 Millionen Euro pro Jahr.
Zudem listet das neue Gesetz Schutzmaßnahmen für Spieler auf: Eintritt wird nur über-18-Jährigen mit gültigem Personalausweis gestattet und die maximale Spieldauer ist auf drei Stunden am Tag festgelegt. Des Weiteren dürfen die Spielautomaten nicht in unmittelbarer Nähe von Schulen und Jugendzentren aufgestellt werden.
Insgesamt ist das neue Gesetz also positiv zu bewerten, vereint es doch Spielerschutz und realistische Besteuerung, die gemeinnützigen Zwecken zugute kommen kann. So etwas zeichnet eine moderne Gesetzgebung im Glücksspielbereich aus!